Sinn und Zweck von Klassenelternsprechern am Gymnasium
a. Grundlagen: GSO §22 Art 64 und BayEUG Art. 64:
Art. 64: Einrichtungen
(1) An allen Volksschulen, Realschulen,
Gymnasien, Fachoberschulen und an Berufsfachschulen, an denen die Schulpflicht
erfüllt werden kann, sowie an entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen
Förderung wird ein Elternbeirat gebildet.
(2) 1 An allen Volksschulen
wird außerdem eine für die Eltern der Klasse sprechende Person
(Klassenelternsprecher) gewählt; für Gymnasien, Realschulen und
Wirtschaftsschulen können auf Antrag des Elternbeirats Klassenelternsprecher
für alle oder einzelne Jahrgangsstufen der Schule als Helfer des Elternbeirats
gewählt werden.
(3) An den in Absatz 1 genannten Schulen wird für jede Klasse mindestens einmal im
Schuljahr eine Klassenelternversammlung abgehalten.
Für das GG wurden vom Elternbeirat folgende Grundsätze festgelegt:
- Freiwilligkeit der Kandidaten
- Wahl durch Abstimmung der anwesenden Eltern
- Begrenzung auf Unter- und Mittelstufe (Klasse 5-9)
b. Gründe für / Vorzüge von Klassenelternsprechern
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Kennenlernen der Eltern
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Kommunikation untereinander
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Vertrauensvolles Miteinander (Schulfamilie)
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Hilfe bei Unsicherheit und Umstellungen, bedingt durch Schulwechsel etc.
- Ansprechen von Problemen, Wünschen (Zustand der Klasse, Lernsituation), Unterrichtsgestaltung, auch von über- und außerschulischen Problemen (Pubertät, Taschengeld,
Suchtprävention, Gewalt)
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Stärkung der Elternposition durch Ojektivierung einzelner Meinungen: breiteres Meinungsbild, dadurch größeres Gewicht
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Mittlerfunktion bei Konflikten: Klassenelternsprecher als Mittler zwischen Schülern / Eltern und Elternbeirat / Kommunikation mit Lehrkräften, Klassenlehrer, Fachschaften,
Schulleitung
- Koordination und Anregung für Elternabende, Klassenelternversammlungen (Themen, Referenten)
c. Aufgaben des Klassenelternsprecher:
- Einberufen von Elternstammtischen
- Sammeln von Eindrücken und Weiterleitung an zust. Instanzen. (Lehrkraft, Klassenlehrer, Fachschaften, Schulleitung, Elternbeirat)
- ggf. Einbindung / Einladung der Klassenlehrer oder Fachlehrer
- ggf. Nutzung der Homepage des Elternbeirats
- ggf. Teilnahme an Elternbeiratssitzungen